Der Grundsatz: Werbung braucht oft eine Einwilligung
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Verbraucher vor unzumutbarer Belästigung. Nach § 7 UWG ist Werbung unzulässig, wenn der Empfänger sie erkennbar nicht wünscht. Für bestimmte Kanäle gelten strengere Regeln: Bei Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern und bei elektronischer Post braucht es grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Das Angebot einer Maklerleistung an einen Privatverkäufer gilt in der Regel als Werbung.
Anrufe bei Privatverkäufern
Werbeanrufe bei Verbrauchern sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt. Dass jemand eine Telefonnummer in ein Verkaufsinserat schreibt, bedeutet nicht automatisch, dass er Anrufe von Maklern wünscht, insbesondere wenn das Inserat ausdrücklich „keine Makler“ sagt. Seit 2021 verlangt § 7a UWG zudem, dass Unternehmen eine Einwilligung in Telefonwerbung dokumentieren und aufbewahren. Wenn du anrufst, kläre vorher, ob eine Einwilligung vorliegt, und dokumentiere sie.
E-Mail, SMS und Messenger
Auch Werbung per E-Mail, SMS oder Messenger braucht grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Die Ausnahme für Bestandskunden greift bei der Neukundenakquise in der Regel nicht.
Nachrichten über das Kontaktformular eines Portals
Viele Makler antworten über das Kontaktformular des Portals auf ein Inserat. Ob das zulässig ist, hängt von der konkreten Gestaltung ab und wird unterschiedlich bewertet. Achte zusätzlich auf die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Portals, die gewerbliche Anfragen teils einschränken. Ein deutlicher Hinweis wie „Makleranfragen unerwünscht“ ist in jedem Fall zu respektieren.
Der klassische Brief
Briefwerbung ist grundsätzlich weniger streng geregelt: Sie ist erlaubt, solange der Empfänger nicht erkennbar widersprochen hat, zum Beispiel durch einen Aufkleber „Keine Werbung“ oder einen ausdrücklichen Widerspruch. Ein persönlich adressierter, sachlicher Brief mit Bezug zum Objekt ist deshalb für viele Makler ein guter Weg.
Datenschutz (DSGVO)
Wenn du personenbezogene Daten wie Name oder Telefonnummer verarbeitest, brauchst du eine Rechtsgrundlage, musst Betroffene informieren und einem Widerspruch nachkommen. Speichere nur, was du brauchst, und lösche Daten, wenn kein Kontakt zustande kommt oder der Eigentümer widerspricht.
Praxis-Tipps
- Respektiere Hinweise wie „keine Makler“ ausnahmslos
- Kläre die Rechtsgrundlage, bevor du anrufst oder mailst, und dokumentiere Einwilligungen
- Bei Widerspruch: sofort eintragen und nicht erneut kontaktieren. PropHunter sperrt die Nummer dann für alle Nutzer
- Nutze Kanäle mit weniger strengen Regeln, etwa einen persönlichen Brief
- Lass deine Akquise-Abläufe einmal anwaltlich prüfen